1. Art und Umfang der Leistung
Die Firma A.L Gebäudereinigung GmbH verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
2. Reinigungspersonal
Die Firma A.L Gebäudereinigung stellt die erforderlichen Arbeitskräfte.
Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der Firma A.L Gebäudereinigung GmbH sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.
3. Reinigungsmittel und Geräte
Die Firma A.L Gebäudereinigung GmbH stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Ausgenommen, es erfolgt eine abweichende Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der A.L Gebäudereinigung GmbH
4.Gewährleistung/Auftrageserfüllung
Die Leistungen der Firma A.L Gebäudereinigung GmbH gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB der Firma A.L Gebäudereinigung GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Firma A.L Gebäudereinigung GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die A.L Gebäudereinigung GmbH weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
5. Nichtzahlung des Entgeltes
Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der A.L Gebäudereinigung nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Firma A.L Gebäudereinigung GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Der Firma A.L Gebäudereinigung GmbH bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma A.L Gebäudereinigung GmbH durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.
6. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma A.L Gebäudereinigung GmbH wird der Vertrag nicht berührt.
7. Haftung und Haftungsbegrenzung
Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Firma A.L Gebäudereinigung GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die A.L Gebäudereinigung GmbH Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die Firma A.L Gebäudereinigung GmbH auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der Firma A.L Gebäudereinigung GmbH ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma A.L Gebäudereinigung GmbH in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.
8. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
9. Zahlung des Entgelts
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die Firma A.L Gebäudereinigung GmbH seine Leistung jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.
Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma A.L Gebäudereinigung GmbH berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma A.L Gebäudereinigung GmbH berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.
10. Vertragsbeginn, Vertragskündigung
Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
11. Vertragswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.